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(Kommentare: 2)

AGB-Änderung zum 01.01.26

Wir ändern unsere AGB zum 01.01.26. Bitte stimmen Sie der AGB-Änderung aktiv zu. Wichtig: Wenn Sie nicht zustimmen, können Sie unser Carsharing ab dem 01. Januar 2026 nicht mehr nutzen.

Alte und neue AGB vergleichen

Hier finden Sie ein Dokument, in dem neu eingefügte Passagen farbig markiert und entfallene Passagen durchgestrichen sind. Damit können Sie die Unterschiede gut vergleichen. Wir haben auch ein paar Rechtschreibfehler korrigiert und die Schreibweise einiger Wörter vereinheitlicht. Zudem heißt die bisherige Mobility Center GmbH jetzt teilAuto eG. Diese kleineren Änderungen markieren wir im Dokument nicht extra, damit es übersichtlicher bleibt.

Vergleichsdokument anzeigen

Wie Sie zustimmen können

Loggen Sie sich unter buchen.cityflitzer.de oder in Ihrer App ein. Hier erscheint ein Popup-Fenster, in welchem Sie den AGB zustimmen können. Wenn Sie schon eingeloggt sind und das Fenster zur AGB-Bestätigung nicht sehen sollten, loggen Sie sich bitte noch einmal aus und wieder ein.

Screenshot aus der teilAuto-App für die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bis zum 01.01.26 kann das Fenster noch ohne Zustimmung geschlossen und normal weiter genutzt werden, ab dem 01.01. geht das nicht mehr. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, den Änderungen nicht zuzustimmen und Ihren Vertrag zu kündigen. Dies können Sie nach dem Login unter Konto > Vertrag > Kündigen vornehmen.

Warum ist das nötig?

In den AGB fehlten einige wichtige Punkte, die ergänzt werden mussten. Andere Regelungen wurden notwendig, um mit wachsenden Anforderungen weiterhin einen reibungslosen Carsharing-Betrieb sicherzustellen. Bei vielen Ergänzungen fragt man sich: „Stand das nicht sowieso schon in den AGB?“ — tatsächlich nicht und diese Lücken haben wir nun geschlossen. Das meiste sind Selbstverständlichkeiten, die für die meisten Nutzenden selbstverständlich sind und die äußerst naheliegend erscheinen. Wie zum Beispiel, dass man ein Auto vollständig mit allen Einzelteilen zurückzugeben hat.
Mit einer wachsenden Zahl an Nutzenden gibt es leider auch Verstöße, die wir selbst vor einigen Jahren nicht für möglich gehalten hätten. Das geht schlussendlich zulasten von allen, die sich gewissenhaft verhalten. Die Anpassung ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Servicequalität zu verbessern und langfristig zu sichern.

Anpassung der Preisliste „Sonstige Kosten“

Mit den AGB gilt ab dem 01.01.2026 die neue Preisliste „Bearbeitungsentgelte, Vertragsstrafen, pauschalierter Schadenersatz, sonstige Kosten“. Über den „Zustimmen“-Button im Popup-Fenster stimmen Sie der AGB- und der Preislisten-Änderung zu. Konkrete Kosten bzw. Pauschalen werden nun zentral in einer eigenen Preisliste geführt, um eine einheitliche und übersichtliche Grundlage zu haben. Wir wollen damit Transparenz für alle Nutzenden schaffen und die Flotte vor Missbrauch schützen. Sie finden die Preisliste unter Downloads.

 

Was ist neu?

Das Wichtigste kurz zusammengefasst, was entweder konkretisiert wurde oder neu hinzugekommen ist:

§2 Fahrtberechtigung und Buchungsbeschränkungen

  • Die Möglichkeit, Tarifpartner aufzunehmen, wurde in die AGB integriert
  • Die Weitergabe der eigenen Kundenaccount-Zugangsdaten an Dritte ist untersagt
  • Parallele Buchungen mehrerer Fahrzeuge sind nicht zulässig
  • Die Fahrzeugnutzung kann beschränkt werden (bspw. Dauer Fahrerlaubnisbesitz, Alter, Vertragsdauer)
  • Der mehrfach gewünschte „Brötchen-hol-Paragraph“ ist nun eingeführt: während der Buchung darf das Fahrzeug fahrtberechtigten Tarifpartnern aus der gleichen Tarifgemeinschaft überlassen werden. Jedoch nicht zu Beginn oder Ende der Buchung (keine Weitergabe von Zugangsdaten), also nur der Autoschlüssel darf vorübergehend weitergegeben werden

§4 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis

  • Bei Verlust oder Beschränkung der Fahrerlaubnis muss teilAuto informiert werden

§5 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

  • Die Überprüfung des Autos vor Fahrtantritt wurde ergänzt um: Kofferraum, Ladestand bei E-Fahrzeugen, Ladesäule, Ladekabel sowie Füllstände von Kraftstoff und Adblue
  • Schäden, die die Fahrtauglichkeit des Autos einschränken, müssen direkt telefonisch gemeldet werden

§6 Benutzung der Fahrzeuge

  • Das Auto darf nicht aus der Ferne geöffnet oder verschlossen werden
  • Tanken mit Premiumkraftstoffen ist nicht gestattet (Konkretisierung)
  • Das Auto muss mit sämtlichem Zubehör inklusive Tankkarte, Ladekarte, ggf. Parkkarte zurückgegeben werden
  • Bei der Rückgabe müssen E-Fahrzeuge an die Ladesäule der Station angeschlossen werden
  • Das Verbot von Fahrten unter Einfluss von Alkohol und Drogen wurde konkretisiert auch für Marihuana
  • Fahrten im Zustand eingeschränkter Fahrtauglichkeit (z. B. Schwindel, gebrochenes Bein, Panikattacke) sind untersagt
  • Das Rauchverbot wurde konkretisiert auch für Dampfen und Vapen und alle Fahrzeuginsassen
  • Die Tankkarte darf nicht missbräuchlich verwendet werden
  • Im Fahrzeug dürfen keine Drogen oder alkoholischen Getränke konsumiert werden
  • Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregelungen können Vertragsstrafen gemäß der aktuellen Preisliste erhoben werden

§8 Haftung des Kunden

  • Konkretisierung der allgemeinen Haftungsregeln
  • Die Haftung für Gesetzesverstöße und Ordnungswidrigkeiten wurde auf Besitzstörungshandlungen (Falschparken) ausgeweitet

§9 Versicherung, Selbstbeteiligung und Reduzierung der Selbstbeteiligung („Sicherheitspaket“)

  • Die Selbstbeteiligung greift nur für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen
  • Das Sicherheitspaket ist nun in die AGB aufgenommen

§10 Mitteilungspflichten

  • Die Mitteilungspflicht bei Änderung der Vertragsdaten wurde konkretisiert auf Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

§11 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

  • Nach einem Unfall muss der Schaden direkt und ausschließlich telefonisch gemeldet werden. Und die Aufzählung der Unfälle wurde erweitert durch Unfälle mit Unfallfluchten Dritter
  • Nach einem Unfall mit Fremdbeteiligung kann ein Unfallformular übermittelt werden, das ausgefüllt werden muss

§14 Freefloating Carsharing („cityflitzer“)

  • Mit cityflitzer-Fahrzeugen sind keine Auslandsfahrten gestattet (Übertragung aus der cityflitzer-Preisliste)
  • Das Abstellen von cityflitzer-Fahrzeugen ist nur auf den zulässigen Parkplätzen innerhalb des Geschäftsgebietes möglich, ansonsten läuft die Nutzungszeit weiter und es wird eine Vertragsstrafe gemäß Preisliste fällig (Konkretisierung)

§15 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Stornierungen

  • Neben den AGB sind auch die Preislisten Bestandteil des Kundenvertrages. Die Nutzungsentgelte sowie ggf. angefallene Bearbeitungsentgelte, sonstige Kosten, Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz werden in Rechnung gestellt
  • Bei erheblichem Fahrtvolumen können Vorauszahlungen oder Abschläge eingefordert werden, bei Zahlungsverzug können zukünftige Buchungen storniert werden

§18 Kündigung, Sperrung

  • Als zusätzlicher Grund für Sperrung oder Kündigung wurden die Nichtvorlage der Fahrerlaubnis aufgenommen

§19 Datenschutz

  • Die notwendige Herausgabe von personenbezogenen Daten wurde auf die Aufklärung von Besitzstörungen (Parkverstöße) ausweitet

§20 Rauch- und Schadendetektoren

  • Fahrzeuge können mit Raucherkennungsdetektoren sowie Schadendetektoren ausgestattet werden (Dieser Passus wird als Vorbehaltsparagraph eingefügt, wir werden die Detektoren bis auf Weiteres nicht nutzen. Falls sich das ändert, werden wir gesondert informieren.)

§22 Sonstige Bestimmungen

  • Der Gerichtsstand für juristische Personen und öffentlich-rechtliches Sondervermögen wurde konkretisiert und teilAuto das Recht eingeräumt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen

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Kommentare

Kommentar von Sarah N. |

Hallöchen :)
Für mich ergibt sich eine Frage aus den Änderungen. Wie ist denn ein erhebliches Fahrtvolumen genau zu definieren?

Antwort von cityflitzer

Hallöchen :-) Das lässt sich pauschal nicht genau definieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Kommentar von Rohmer, Thomas |

Erlebe immer wieder das angemietetes Fahrzeug darin geraucht wurde
Asche auf Fußboden usw.
Wie verhalten.??

Antwort von cityflitzer

Bitte immer über die App melden als "Schaden", vielen Dank!

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